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Chancen für Ihr Kind



Alle Kinder lernen sprechen. Ganz von alleine? Nein, es gibt viele Kinder, denen dies ohne Hilfe nicht gut gelingt.

Nützliche Informationen, um eine Behandlung bei uns zu beantragen, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

1. Bei Ihrem Kind liegt eine hartnäckige Sprachentwicklungsstörung oder ein Mutismus vor, für die eine ambulante Behandlung nicht oder nicht mehr ausreicht. Sofern Ihr Wohnsitz in Niedersachsen ist, stellen Sie Ihr Kind der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen in Ihrem Gesundheitsamt vor. Die Fachberatung überprüft Ihr Kind und berät Sie anschließend über die therapeutischen Angebote. Sollten Sie in einem angrenzenden Bundesland wohnen, nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf, damit wir Sie bzgl. des richtigen Ansprechpartners vor Ort beraten können.

2. Wir erhalten das Gutachten der Fachberatung und laden Sie zusammen mit Ihrem Kind zu uns ein. Sie können sich in Ruhe unser Sprachheilzentrum anschauen. Wir erklären Ihnen alles und beantworten gerne Ihre Fragen. Im Anschluss informieren wir Sie darüber, welche unterstützenden Maßnahmen schon vor der Aufnahme erfolgen können.

3. Wenn Sie sich für eine Behandlung bei uns entscheiden, stellen Sie bei Ihrem Sozialamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe zur Kostenübernahme. Das Sozialamt leitet den Antrag dann an Ihre Krankenkasse weiter. Die Dauer der Förderung umfasst zunächst ein Jahr; vorbehaltlich einer Verlängerung.

4. Anschließend stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab und sobald die Kostenzusage vorliegt, kann Ihr Kind mit der Behandlung beginnen.

»Die gute Beratung in freundlicher Atmosphäre hat uns Eltern gut getan.«

Weiterführende Links

Sprachheilzentrum mit Sprachheilkindergarten Werscherberg

Marie-Juchacz-Straße 1-2
49143 Bissendorf
Tel. 0 54 02/40 50
Fax 0 54 02/59 82
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